Qualifizierungsmassnahmen

Was Gewerkschaften über Algorithmen am Arbeitsplatz wissen müssen

Unternehmen in der Schweiz setzen vermehrt algorithmische Systeme am Arbeitsplatz ein. Die Mitwirkung der Arbeitnehmenden ist ein wichtiger Faktor, damit sich dieser technologische Wandel positiv auf die Arbeitnehmenden auswirken kann. Die vorliegende Publikation fasst zusammen, was Gewerkschaften über algorithmische Systeme am Arbeitsplatz wissen müssen und wie sie die Mitwirkung der Arbeitnehmenden ermöglichen können.

Bettina Dürr
Bettina Dürr
Policy Managerin & Researcherin

Arbeitnehmende in der Schweiz sind zunehmend dem Einsatz von algorithmischen Systemen ausgesetzt. Damit Gewerkschaften sich für die Rechte und Interessen der Arbeitnehmenden einsetzen und effektive Mitwirkung ermöglichen können, brauchen sie nicht nur ein Grundverständnis der Thematik. Sie benötigen auch praktische Hinweise, wie sie Arbeitnehmende dazu befähigen können, Teil des Mitwirkungsprozesses zu sein.

Die vorliegende Publikation «Algorithmen am Arbeitsplatz: Mitarbeitende befähigen – Mitwirkung ermöglichen» ist in erster Linie an Gewerkschaften gerichtet. Jedoch ist sie auch hilfreich für Personalvertretungen und Arbeitnehmende, die sich für das Thema interessieren.

Das Dokument umfasst fünf Themenschwerpunkte mit folgenden Inhalten:

  1. Relevanz des Themas für Gewerkschaften: Für Gewerkschaften ist es wichtig, sich beim Einsatz von algorithmischen Systemen für die Rechte der Arbeitnehmenden einzusetzen. Die Verantwortung soll beim Kollektiv liegen, diese Transformationsprozesse im Sinne der Arbeitnehmenden zu gestalten.
  2. Algorithmische Systeme: Um die Auswirkungen von algorithmischen Systemen auf Arbeitnehmende abschätzen zu können, brauchen Gewerkschaften ein Grundverständnis, wie diese Systeme funktionieren. Ebenso werden verschiedene Anwendungsbereiche beleuchtet.
  3. Rechtliches Basiswissen: Diverse Rechte und Pflichten regeln aktuell das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden, die auch beim Einsatz von algorithmischen Systemen am Arbeitsplatz zum Tragen kommen. Dabei müssen nicht nur die individuellen, sondern auch die kollektiven Interessen und Risiken berücksichtigt werden.
  4. Ethisches Basiswissen: Beim Einsatz von algorithmischen Systemen am Arbeitsplatz muss auch die ethische Perspektive berücksichtigt werden. Diese beinhaltet intrinsische Werte wie Gerechtigkeit und Wohlergehen, aber auch prozedurale Werte wie Transparenz oder Kontrolle.
  5. Mitwirkungsprozesse: Auch bei der Mitwirkung können sich die Gewerkschaften auf einen rechtlichen Rahmen beziehen, der den Arbeitnehmenden gewisse Rechte zuspricht. Die Mitwirkung der Arbeitnehmenden ist bei algorithmischen Systemen in verschiedenen Phasen eines Systems möglich und auch nötig. Gewerkschaften haben verschiedene Möglichkeiten, die Beteiligung der Arbeitnehmenden einzufordern.

Die Themen sind in mehrere Module aufgeteilt. Jedes Modul umfasst jeweils:

Für ausführlichere Informationen zur rechtlichen Perspektive auf die Mitwirkung der Arbeitnehmenden beim Einsatz von algorithmischen Systemen am Arbeitsplatz empfiehlt sich die Lektüre des Rechtsgutachtens zu diesem Thema.

Entstanden ist diese Publikation im Rahmen des Projekts Analytics for the People? Was Algorithmen am Arbeitsplatz für Rechte und Mitbestimmung bedeuten.

Projektpartner:

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