Stellungnahme zur Vernehmlassung
Auswertung elektronischer Datenträger verletzt Grundrechte von Asylsuchenden
Um die Identität, die Nationalität oder den Reiseweg von Asylsuchenden festzustellen, soll das Staatssekretariat für Migration (SEM) künftig Daten auf deren Mobiltelefonen und Computern auswerten können. Die Auswertung stellt potenziell einen unverhältnismässigen Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre dar.
Am 10. März 2023 eröffnete das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Vernehmlassung zur Änderung der Asylverordnung 3 und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (Auswertung elektronischer Datenträger von Asylsuchenden).
Angesichts der Schwere des Grundrechtseingriffs, der zahlreichen datenschutzrechtlichen Bedenken und der zu vagen Ausführungsbestimmungen lehnt AlgorithmWatch CH die im Vorentwurf vorgeschlagenen Änderungen sowie die Umsetzung ab.
Wir danken der Digitalen Gesellschaft und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, auf deren Vernehmlassungsantworten sich unsere Stellungnahme stützt.