Mit der Verordnung zum PMT drohen noch invasivere Überwachungsmethoden

AlgorithmWatch Schweiz kritisiert gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen die vom Bundesrat vorgeschlagene Verordnung zum Polizeimassnahmegesetz (PMT).

Über das Polizeimassnahmegesetz (PMT) hat die Schweizer Stimmbevölkerung im vergangenen Juli abgestimmt. Nun versucht der Bundesrat aber, auf einer tieferen Gesetzesstufe noch invasivere Kontrollen und Überwachungsinstrumente einzuführen – fern einer öffentlichen Debatte und im Dickicht von technischen und für den Laien unverständlichen Begriffen.

Ein Bündnis von zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter AlgorithmWatch Schweiz, kritisiert in einer Vernehmlassungsantwort die vorgesehene Echtzeitüberwachung, die es der Polizei ermöglicht, betroffene Personen 24 Stunden am Tag auf Schritt und Tritt zu verfolgen, obwohl diese weder einer Straftat noch einer konkreten Vorbereitungshandlung verdächtigt werden. Im Vorfeld der Abstimmung wurde seitens der Behörden ausdrücklich zugesichert, dass eine Echtzeitüberwachung nicht zulässig sei. Nun soll diese invasive Überwachungsmethode offenbar durch die Hintertür eingeführt werden.

Darüber hinaus genügt die Verordnung den Erwartungen an die staatliche Sorgfaltspflicht nicht und müsste in entscheidenden Punkten nachgebessert werden: Es kann nämlich nicht sein, dass das Bundesamt für Polizei (fedpol) sich wie im Entwurf vorgesehen bei der (rechtmässigen) Bearbeitung von Personendaten selbst überwachen soll.

Das Bündnis besteht aus Amnesty International, humanrights.ch, Operation Libero, AlgorithmWatch CH, Digitale Gesellschaft, Grundrechte.ch, Public Eye, Demokratische Jurist*innen Schweiz.

Lesen Sie hier die gesamte Vernehmlassungsantwort der NGO-Koalition

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