AlgorithmWatch CH in Expertengruppe des Europarates zu KI in der öffentlichen Verwaltung
Der Ausschuss für rechtliche Zusammenarbeit (European Committee on Legal Cooperation, CDCJ) des Europarates hat eine Arbeitsgruppe zum Thema Verwaltungsrecht und Künstliche Intelligenz (KI) eingerichtet. Angela Müller, Leiterin von AlgorithmWatch CH und Leiterin unseres Policy & Advocacy Teams, wirkt als Expertin in der Gruppe mit.
Ob es darum geht, Sozialleistungsbetrug aufzudecken, Flüchtlingen in verschiedene Regionen zuzuweisen oder Steuererklärungen zu verarbeiten, der Einsatz von algorithmischen oder sogenannten KI-basierten Systemen in der öffentlichen Verwaltung nimmt rasant zu. Der Europarat – die in Strassburg ansässige internationale Organisation mit 46 Mitgliedsstaaten und dem Mandat, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu schützen – hat dies erkannt und führt verschiedene Rahmenwerke zur Regelung dieser Automatisierungsprozesse ein. Insbesondere arbeitet er derzeit eine Konvention über KI aus, die zu verbindlichem internationalen Recht werden soll.
Darüber hinaus konzentriert sich der Ausschuss für rechtliche Zusammenarbeit auf die Nutzung von algorithmischen Systemen durch öffentliche Behörden. Zu diesem Zweck hat er eine Expertengruppe – namens CDCJ-ADMIN-AI – eingesetzt, die Vorschläge für die künftige Arbeit des Ausschusses im Bereich des Verwaltungsrechts und der Künstlichen Intelligenz erarbeiten soll. Darüber hinaus soll sie das Handbuch des Europarates «The Administration and You» dahingehend überprüfen und aktualisieren, dass relevante Aspekte beim Einsatz von algorithmischen / KI-basierten Systemen im Verwaltungsrecht darin abgebildet sind.
Die Arbeitsgruppe hielt ihre konstituierende Sitzung am 3. November 2022 ab und wird ihre Arbeit voraussichtlich im Dezember 2023 abschliessen. Sie besteht aus Vertreter*innen von Mitgliedstaaten, von Forschung und Zivilgesellschaft und unabhängigen Beraterinnen. Als Mitglied der Arbeitsgruppe wird AlgorithmWatch dazu beitragen, dass die Interessen der Einzelnen und der Schutz unserer Menschenrechte als Massstäbe für jegliche Automatisierung von Verwaltungsprozessen dienen. Algorithmische Systeme können in der öffentlichen Verwaltung durchaus sinnvoll sein, müssen aber so eingesetzt werden, dass sie tatsächlich denjenigen zugutekommen, denen gegenüber die Behörden eine besondere Verantwortung haben: den Menschen – oder, in anderen Worten, uns allen.
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