Policy Vorschlag von Expert*innen

Der AI Act und General Purpose AI

Empfehlungen zur Regulierung von General Purpose AI in der KI-Verordnung der EU

Im Hintergrund ist das ChatGPT Logo zu sehen. Im Vordergrund ein Handy-Bildschrim, auf dem die Seite Bard geöffnet ist und auf die Frage antwortet was ist ChatGPT.

Angela Müller
Dr. Angela Müller
Leiterin AlgorithmWatch CH | Head of Policy & Advocacy

Während die Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act) der EU in die letzte Verhandlungsphase eintritt, veröffentlichen AlgorithmWatch und das AI, Media & Democracy Lab der Universität Amsterdam politische Vorschläge zur Regelung der sogenannten General Purpose AI (GPAI). Dabei handelt es sich um KI-Systeme, die für verschiedene Zwecke eingesetzt werden können, darunter auch solche, die Inhalte wie Text oder Bilder generieren (Generative AI, GenAI). Die Empfehlungen sind Resultat eines Workshops mit führenden europäischen Expert*innen auf diesem Gebiet.

Das Policy Briefing macht praktikable Vorschläge, die während der laufenden Trilog-Verhandlungen berücksichtigt werden sollten. Es geht dabei auf fünf kritische Bereiche der Regelung von GPAI und GenAI ein:

Lücken in der Rechenschaftspflicht bei der Verwaltung von GPAI sind ein echtes Problem. Unser Papier unterstreicht, wie bedeutend es ist, der komplexen Wertschöpfungskette hinter GPAI-Systemen gerecht zu werden, Verantwortlichkeiten sinnvoll aufzuteilen und solide Rechte für Betroffene sicherzustellen, um Rechenschaftslücken zu vermeiden.

Wir ermutigen alle Parteien, diese Empfehlungen während der Trilog-Verhandlungen über die KI-Verordnung zu berücksichtigen. Damit kann die EU ihrer Verpflichtung zu einer verantwortungsvollen KI-Governance und zur Förderung der Grundrechte gerecht werden.

Hinweis zur Berichtigung: Am 15. September haben wir das Papier aktualisiert, indem wir die Empfehlung zum Urheberrecht in Abschnitt 5, «Ergänzung anderer Regelungen», gestrichen haben. Bitte beziehen Sie sich ausschließlich auf die Datei PolicyBrief_GPAI_AW-updated1509-02.pdf als die maßgebliche Version.