Analytics for the People

Was macht dein Arbeitgeber mit deinen Daten?

Hast du dir schon mal überlegt, welche algorithmischen Systeme an deinem Arbeitsplatz eingesetzt werden könnten? Und weisst du, welchen Einfluss das auf dich und deine Arbeit hat? Geh mit uns die Checkliste durch, um abzuschätzen, wo du selber betroffen sein könntest.

Foto von Tim Gouw auf Unsplash

Wie die meisten erwerbstätigen Leute in der Schweiz bist du wahrscheinlich angestellt. Dein Arbeitgeber weiss viel über dich – wie alt du bist, wo du wohnst, welche Ausbildung du hast. Und dein Arbeitgeber hat immer mehr technische Möglichkeiten, Daten über dich zu sammeln. Diese Daten kann er auswerten und daraufhin Entscheidungen über dich treffen – was wiederum einen Einfluss auf dich und deinen Arbeitsalltag haben kann. Weisst du, ob dein Arbeitgeber etwas in diese Richtung macht? Aber mal langsam:

Was sind Algorithmen?

Unter algorithmischen Systemen verstehen wir Systeme, die Daten analysieren, Muster finden und basierend darauf Entscheidungen treffen oder Empfehlungen abgeben. Mit dem technologischen Fortschritt können immer mehr Daten zusammengetragen werden.

Was hat das mit deiner Arbeit zu tun?

Viele Arbeitgeber in der Schweiz setzen bereits algorithmische Systeme ein. Andere planen dies für die Zukunft. Im Personalbereich setzen viele Arbeitgeber sogenannte People Analytics-Systeme ein, die Personalstammdaten der Mitarbeitenden auswerten. Eine beliebte Anwendung ist die Mitarbeitendenbindung, bei der die Personalverantwortlichen herausfinden wollen, wer demnächst kündigen könnte. Solche Auswertungen können Arbeitgeber aber auch dazu nutzen, bei einer Massenentlassung Vorschläge zu erhalten, wem gekündigt und wer behalten werden sollte.

Oft geht es bei algorithmischen Systemen darum, Arbeitsprozesse effizienter und produktiver zu machen. Wenn das System dir langweilige Routine-Arbeitsschritte abnimmt, freut dich das sicher. Wenn das System aber deine Arbeit immer stressiger macht, weil es auf maximale Produktivität abzielt, sieht das anders aus.

Welche deiner Daten können verwendet werden?

Es gibt verschiedene Gesetze, die einen Einfluss darauf haben, für welche Zwecke dein Arbeitgeber deine Daten verwenden darf. Das Bekannteste ist sicher das Datenschutzgesetz. In vielen Fällen muss dein Arbeitgeber dein Einverständnis einholen, wenn er deine Daten verwenden möchte. Gewisse Anwendungen sind jedoch nicht erlaubt, wie die Überwachung. Es reicht auch nicht, wenn dein Arbeitgeber dein Einverständnis einholt.

Teilweise ist das Gesetz jedoch nicht klar. Es hängt auch von ethischen Überlegungen («Dürfen und sollen wir das machen?») und wirtschaftlichen Überlegungen («Lohnt sich der Aufwand für den erhofften Nutzen?») ab, wofür dein Arbeitgeber deine Daten nutzt. Vielleicht schaust du mal nach, ob dein Arbeitsvertrag erwähnt, wie dein Arbeitgeber deine Daten nutzen darf.


Geh mit uns die Checkliste durch, um abschätzen zu können, wie wahrscheinlich es ist, dass dein Arbeitgeber algorithmische Systeme verwendet.

Wie gross ist das Unternehmen, für das du arbeitest?

Weniger als 250 Mitarbeitende: Kleinere Unternehmen nutzen heute tendenziell seltener algorithmische Systeme. Gerade bei den Personalstammdaten haben kleinere und mittlere Unternehmen häufig nicht genug Informationen, um gewisse Analysen machen zu können.

Mehr als 250 Mitarbeitende: Grosse Unternehmen nutzen eher algorithmische Systeme. Je grösser ein Unternehmen, desto mehr Mitarbeitende hat es und desto mehr Daten zum Personal können ausgewertet werden.

In welcher Branche arbeitest du?

Logistik, Versicherungen, Finanzwesen, ICT: Arbeitgeber in diesen Branchen nutzen tendenziell eher algorithmische Systeme, die Mitarbeitendendaten verwenden. Mögliche Gründe dafür sind, dass diese Unternehmen häufig viele Mitarbeitende haben, bei ihnen viele (Prozess-)Daten anfallen und für sie die Nutzung von Informatikinstrumenten keine Neuheit ist.

Andere Branche: In anderen Branchen ist die Nutzung in der Tendenz weniger verbreitet. Dies hängt jedoch wiederum von der Anzahl der Mitarbeitenden des Unternehmens und der Anzahl der Prozess- und Mitarbeitendendaten ab, die im spezifischen Kontext ausgewertet werden können.

Hat dein Arbeitgeber eine eigene HR-Abteilung?

Ja: Wenn dein Arbeitgeber eine eigene Personal- oder HR-Abteilung hat, hat er oft auch eine Strategie oder Zielvorgaben für diese Abteilung. Vielleicht werden systematische Analysen durchgeführt, um zu schauen, ob diese Ziele erreicht werden. Zudem stehen einer eigenen HR-Abteilung oft Personen zur Verfügung, die für solche Analysen zuständig sind.

Nein: Arbeitgeber ohne eine eigene HR-Abteilung oder mit einer sehr kleinen HR-Abteilung haben oft nicht die Kapazität, Mitarbeitendendaten auszuwerten. Es kann aber immer sein, dass für gewisse Analysen Externe beauftragt werden.

Verwendet ihr Microsoft 365?

Ja: Viele Firmen setzen Microsoft 365 ein. Diese Software beinhaltet die Möglichkeit, mit der Anwendung Microsoft Viva Daten zur Produktivität der Mitarbeitenden zu erheben. Dein Arbeitgeber kann diese Daten auswerten. Nicht alle Arbeitgeber nutzen diese Funktion, aber sie steht ihnen grundsätzlich zur Verfügung.

Nein: Dann hat dein Arbeitgeber nicht die Möglichkeit, Microsoft Viva zu nutzen, um die Produktivität der Mitarbeitenden auszuwerten. Vielleicht sind jedoch andere Systeme im Einsatz, die einen ähnlichen Zweck erfüllen.

Hoffentlich kannst du jetzt besser abschätzen, was für technische Möglichkeiten dein Arbeitgeber hat und ob an deinem Arbeitsplatz vielleicht algorithmische Systeme eingesetzt werden.

Und was machst du jetzt mit all diesen Informationen?

Dein Arbeitgeber kann mit deinen Daten nicht einfach machen, was er will, und nicht beliebig neue algorithmische Systeme einführen, die dich betreffen.

Hier ein paar Beispiele für Fragen, die du deinem Arbeitgeber stellen könntest:

Falls du eine interessante, schockierende oder aufregende Antwort erhältst und sie mit uns teilen möchtest, kannst du dich gerne bei uns melden. Wende dich zudem an deine Arbeitnehmendenvertretung im Betrieb, die für deinen Schutz am Arbeitsplatz zuständig ist, und an deine Gewerkschaft der Branche.

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