Kanton Aargau will vollautomatisierte Entscheide in der Verwaltung ermöglichen

Der Kanton Aargau hat ein neues Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege in die Vernehmlassung geschickt. Dieses sieht vor, vollautomatisierte Entscheide ohne jegliche menschliche Überprüfung in der kantonalen Verwaltung zuzulassen. AlgorithmWatch CH betrachtet die neue Regelung kritisch, begrüsst aber die Einführung einer begleitenden Folgenabschätzung.

ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / Fotograf: Bärtschi, Hans-Peter / SIK_03-114025 / CC BY-SA 4.0

Der Kanton Aargau will seine Verwaltungsgesetzgebung anpassen, um eine gesetzliche Grundlage für vollautomatisierte Verwaltungsentscheide zu schaffen. AlgorithmWatch CH hat eine Vernehmlassungsantwort eingereicht.

Aufgrund der besonderen Verantwortung der Verwaltung gegenüber den ihr Unterworfenen und der Relevanz, der von ihr getroffenen Entscheidungen stehen wir vollautomatisierten Verwaltungsentscheiden, die ohne menschliche Überprüfung erfolgen, kritisch gegenüber – insbesondere in bestimmten Bereichen mit wesentlichen Auswirkungen auf das Leben von Menschen, wo ein Ermessensspielraum besteht oder wo sich grundrechtliche Risiken zeigen. Die fehlende Transparenz und Erklärbarkeit, die Herausforderungen bezüglich Kontrolle und Rechenschaftspflicht, aber auch die Gefahr von diskriminierenden und anderweitig ungerechten Auswirkungen beim Einsatz von vollautomatisierten Systemen stehen im Widerspruch zur Idee des nachvollziehbaren Verwaltungshandelns.

Gleichzeitig begrüssen wir, dass der Kanton Aargau plant, für automatisierte Entscheide eine Folgenabschätzung einzuführen und sich dabei auf das von uns entwickelte Impact Assessment Tool stützt. Eine einzelfallbasierte Folgenabschätzung beim Einsatz von automatisierten Systemen ist zentral, um Transparenz, Kontrolle und Rechenschaftspflichten zu ermöglichen. Die Resultate dieser Folgenabschätzung sollten – optimalerweise im Rahmen eines öffentlichen Registers aller von der Verwaltung eingesetzten automatisierten Systeme – transparent gemacht werden, um öffentliche Aufsicht zu gewährleisten.

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