Biometrische Erkennung im öffentlichen Raum – eine Bedrohung für die Menschenrechte
In Flughäfen, Fussballstadien oder bei der Strafverfolgung werden Gesichtserkennungs- und andere biometrische Erkennungssysteme in der Schweiz immer häufiger eingesetzt. Wenn diese Systeme zu Identifizierungszwecken an öffentlich zugänglichen Orten eingesetzt werden, sind sie mit den Grundrechten und Menschenrechten unvereinbar, insbesondere mit dem Recht auf Privatsphäre, der Meinungs- und Versammlungsfreiheit und dem Diskriminierungsverbot.