Projekt «Analytics for the People?»

Was Algorithmen am Arbeitsplatz für Rechte und Mitwirkung bedeuten

AlgorithmWatch CH untersuchte in einem gemeinsamen Projekt mit der Gewerkschaft syndicom, wie die Arbeitnehmenden beim Einsatz von algorithmischen Systemen am Arbeitsplatz befähigt werden können.

Projekt

10. November 2022 (Update: 25. April 2024)

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#work

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Projekt abgeschlossen
Projektlaufzeit: November 2022 bis April 2024

Übersicht

  1. Um was geht’s?
  2. Erkenntnisse aus dem Projekt
  3. Publikationen aus dem Projekt
  4. So geht’s weiter
  5. Weitere Beiträge zum Thema

Im Fokus des Projekts «Analytics for the People? Was Algorithmen am Arbeitsplatz für Rechte und Mitwirkung bedeuten» lag, einen Überblick herzustellen, wie Algorithmen oder «KI» am Arbeitsplatz genutzt werden, was das für die Rechte von Arbeitnehmenden bedeutet und welche Handlungsmöglichkeiten für Gewerkschaften und politische Forderungen sich daraus ableiten.

Um was geht’s?

Automatisierte Entscheidsysteme (Automated Decision-Making oder ADM-Systeme) finden am Arbeitsplatz Anwendung, sei dies bei Rekrutierungsverfahren, zur Kontrolle der Produktivität oder um Prozesse effizienter zu machen. Diese algorithmischen Systeme treffen mitunter für die Mitarbeitenden wesentliche Entscheidungen oder machen Empfehlungen, etwa darüber, sie zu fördern, zu befördern, zu belohnen oder gar zu entlassen. Während die Nutzung dieser Systeme unterschiedlich weit fortgeschritten ist, planen viele Unternehmen diese für die Zukunft. Entsprechend ist es wichtig, dass sich Arbeitgeber, Gewerkschaften und Arbeitnehmende bewusst sind, mit welchen Risiken die Nutzung dieser Systeme verbunden sind und wie der Einsatz solcher Systeme so gestaltet werden kann, dass sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende davon profitieren.

Erkenntnisse aus dem Projekt

In Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft syndicom haben wir von November 2022 bis April 2024 zu diesen Fragen geforscht und unsere Ergebnisse publiziert. Im Zentrum stand dabei jeweils die Beteiligung der Arbeitnehmenden beim Einsatz von algorithmischen Systemen am Arbeitsplatz. Der Fokus leitet sich aus zwei Gründen ab: Erstens können durch den Einbezug der Arbeitnehmenden diverse Risiken algorithmischer Systeme, wie Diskriminierung oder negative Auswirkungen auf die Gesundheit reduziert werden. Zweitens führt Beteiligung zu besseren Systemen, sowohl für Unternehmen als auch die Mitarbeitenden, weil die Systeme dadurch die Bedürfnisse und den Arbeitsalltag der Mitarbeitenden besser berücksichtigen können. Nachfolgende Erkenntnisse hat das Projekt hervorgebracht.

1. Zentrale Rolle von Mitarbeitenden

Wir haben die aktuelle Situation zum Einsatz algorithmischer Systeme am Arbeitsplatz und der Beteiligung der Arbeitnehmenden analysiert und mit Expert*innen diskutiert. Dabei haben wir unter anderem folgende Erkenntnisse gewonnen:

2. Lücken im aktuellen Rechtsrahmen

Wir haben die rechtliche Situation beleuchtet und daraus ein Positionspapier für die Schweizer Politik formuliert. Die Forderungen wurden in der Wintersession 2023 auch im Nationalrat aufgegriffen. Im März 2024 waren die Forderungen zudem Thema eines Roundtables mit Vertreter*innen aus Politik, Wissenschaft, Gewerkschaften und Unternehmen. Konkret geht es um folgende Forderungen:

3. Wissensvermittlung für bessere Arbeit für alle

Weder die Gewerkschaften noch die Arbeitgeber müssen auf ein Gesetz warten, welches neue Rechte schafft, die Arbeitnehmenden einzubeziehen – im Sinne eines nachhaltigen und sinnvollen Einsatzes von Ressourcen hilft es auch den Unternehmen, wenn bei Digitalisierungsprozessen die Mitarbeitenden mitbestimmen können. Deshalb haben wir ausgearbeitet, was Arbeitnehmende, Gewerkschaften und Personalvertretungen wissen müssen, um sich für die Rechte der Arbeitnehmenden einsetzen zu können, wenn in einem Betrieb algorithmische Systeme zum Einsatz kommen. Dies umfasst unter anderem folgende Punkte:

Publikationen aus dem Projekt

Basisanalyse «Analytics for the People? Wo Algorithmen am Arbeitsplatz eingesetzt werden – ein Überblick» von Bettina Dürr
Algorithmische Systeme am Arbeitsplatz können massive Auswirkungen auf Mitarbeitende haben, die deshalb über den Einsatz der Systeme mitbestimmen sollten, um ihre grundlegenden Rechte zu wahren. Dieser Kurzbericht zeigt, wie Arbeitgeber in der Schweiz mit ihrer Verantwortung umgehen. Weiterlesen


Rechtsgutachten «Beteiligung der Arbeitnehmenden beim Einsatz von ADM-Systemen am Arbeitsplatz» von Isabelle Wildhaber und Isabel Ebert
Vermehrt kommen an Arbeitsplätzen in der Schweiz algorithmische Systeme zum Einsatz. Unternehmen müssten gemäss geltendem Recht ihre Angestellten in gewissen Situationen einbeziehen. Dies passiert jedoch oft nicht. Dieses Rechtsgutachten zeigt auf, welche Rechte die Arbeitnehmenden und welche Pflichten die Arbeitgeber haben, wenn es um die Beteiligung der Mitarbeitenden geht, welche Lücken es im rechtlichen Rahmen gibt und wie diese geschlossen werden könnten. Weiterlesen


Qualifizierungsmassnahmen «Algorithmen am Arbeitsplatz: Mitarbeitende befähigen – Mitwirkung ermöglichen» von Bettina Dürr
Die Mitwirkung der Arbeitnehmenden beim Einsatz von algorithmischen Systemen am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Faktor, damit sich dieser technologische Wandel positiv auf die Arbeitnehmenden auswirken kann. Diese Publikation fasst zusammen, was Gewerkschaften über algorithmische Systeme am Arbeitsplatz wissen müssen und wie sie die Mitwirkung der Arbeitnehmenden ermöglichen können. Weiterlesen

So geht’s weiter

AlgorithmWatch CH wird sich weiterhin dafür stark machen, dass beim Einsatz algorithmischer Systeme am Arbeitsplatz die Rechte der Arbeitnehmenden respektiert werden. Die Erkenntnisse aus diesem Projekt bilden die Basis dafür. Um über die aktuellen Arbeiten von AlgorithmWatch CH zum Thema algorithmische Systeme und Arbeit informiert zu bleiben: hier unsere AlgorithmNews abonnieren. Auch syndicom wird sich weiter mit dem Thema beschäftigen, wie Daniel Hügli, Geschäftsleitungsmitglied und Leiter Sektor ICT bei syndicom, in einem Interview erklärte.

Weitere Beiträge zum Thema

Projektpartnerin:

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