Stellungnahme zur Vernehmlassung

VÜPF-Revision: Der Bundesrat muss seine Vorlage überdenken

Die geplante Revision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) ist nicht vereinbar mit unseren Grundrechten, der Rechtsstaatlichkeit sowie dem IT- und Innovationsstandort Schweiz. AlgorithmWatch CH lehnt die geplante Teilrevision der VÜPF klar ab.

Der Bundesrat hat am 29. Januar 2025 die Vernehmlassung zur Teilrevision zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) eröffnet.

Die vorgesehenen Änderungen führen zu einer massiv ausgeweiteten Überwachung – ganz grundsätzlich und flächendeckend. Mit ihrer Umsetzung würde geltendes Recht in beträchtlichem Ausmass verletzt: Die Revision ist in vielerlei Hinsicht unvereinbar mit dem Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), verstösst gegen das Datenschutzgesetz (DSG), steht in klarem Widerspruch zu den verfassungsmässigen Grundrechten und verstösst gegen Völkerrecht.