Skepsis gegenüber St. Galler Gesetz zur Videoüberwachung

Der Kanton St. Gallen hat ein neues Gesetz zur Videoüberwachung in die Vernehmlassung geschickt. AlgorithmWatch hat gegenüber dem neuen Gesetz grosse Vorbehalte und sorgt sich um die Einhaltung der Grundrechte.

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Anfang Februar hat die St. Galler Kantonsregierung den entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Er soll die Videoüberwachung im öffentlichen Raum neu und umfassend regeln. AlgorithmWatch Schweiz hat nun eine Vernehmlassungsantwort verfasst, die auch von der Digitalen Gesellschaft unterstützt wird. 

Eigentlich befürworten wir die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Videoüberwachung, sofern sie mit Grundrechten wie der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit sowie dem Grundrecht auf Privatsphäre in Einklang sind. Der Einsatz von Videoüberwachung geht stets mit einer Grundrechtseinschränkung einher, die aber verhältnismässig geschehen muss. Vor diesem Hintergrund muss die Rechtsgrundlage, auf der Videoüberwachung vorgenommen wird, hohe Anforderungen erfüllen sowie klar und eindeutig formuliert sein. Der Entwurf des Kantons St. Gallen hält diesem Gebot nicht stand. In der Vernehmlassungsantwort fordern wir zudem eine klare Abgrenzung der Videoüberwachung von biometrischen Überwachungssystemen wie der automatischen Gesichtserkennung.

Lesen Sie die vollständige Vernehmlassungsantwort hier:

Hier finden Sie die gemeinsame Kampagne der Koalition «Gesichtserkennung stoppen»: www.gesichtserkennung-stoppen.ch

Lesen Sie mehr zu unserer Policy & Advocacy Arbeit zu biometrischen Erkennungssystemen.

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