
Einfach erklärt
Sexualisierte Gewalt im digitalen Raum: Wer ist betroffen, was sind die Folgen, wie könnt ihr euch wehren?
Sexualisierte Gewalt gegen Frauen, Kinder, migrantische und LGBTQI+-Personen wird zunehmend mithilfe technologischer Mittel angewendet. Generative KI dient dabei immer häufiger als Werkzeug. Die Folgen reichen weit über individuelle Gewalt hinaus und verdrängen Menschen aus digitalen öffentlichen Räumen.

Du bist von Gewalt betroffen oder kennst Menschen, die es sind? Hier findest du Hilfe.
Der vorliegende Text basiert auf dem von Eva Lejla Podgoršek für AlgorithmWatch verfassten Explainer.
Kamala Harris, Azma Bukhari, Paris Hilton, Greta Thunberg: All diese Frauen stehen in der Öffentlichkeit, aber sie eint noch etwas: Von ihnen wurden sexualisierende Deepfakes im Internet verbreitet, die ohne ihr Einverständnis erstellt wurden. Der missbräuchliche Einsatz generativer KI für sexualisierte Gewalt nimmt zu, das Muster ist fast immer dasselbe: Aus öffentlichen und privaten Fotos von Betroffenen werden ohne ihre Zustimmung und mit geringem Aufwand manipulierte Nacktaufnahmen erstellt und anschliessend über Plattformen mit Millionen Nutzer*innen geteilt. Davon betroffen sind auch Schweizer Influencerinnen, wie eine Recherche des Tages-Anzeigers gezeigt hat. Frauen, Kinder, migrantische und LGBTQI+-Personen sind vorwiegend das Ziel solcher massenhaft verbreiteten sexualisierenden Deepfakes. Die Betroffenen sind dabei nicht zwangsweise prominent: Auf der Plattform X wurden allein im Januar 2026 innerhalb weniger Tage tausende sexualisierende Darstellungen von Frauen durch den integrierten KI-Chatbot Grok erstellt und geteilt – in grosser Mehrheit durch Männer, wie aus Profilnamen und -bildern erschlossen werden konnte. In Spanien teilten Jugendliche aus Social-Media-Fotos generierte Nacktbilder von über zwanzig minderjährigen Mitschülerinnen (unsere Kollegin hatte zu dem Zeitpunkt dazu recherchiert). Und auch in der Schweiz gibt es solche Fälle. Der Tages-Anzeiger berichtete, dass an einer Deutschschweizer Schule 12- bis 14-jährige Jungen KI-Nacktbilder von Mitschülerinnen erstellten.
Wenn solche Bilder dann auf Social Media gepostet werden, befeuern die Algorithmen dieser Plattformen, die auf eine möglichst lange Verweildauer der Nutzer*innen abzielen, ihre Verbreitung.
Was sind nicht-einvernehmliche sexualisierende Deepfakes?
Als nicht-einvernehmliche sexualisierende Deepfakes (oder auch «Deepnudes») werden KI-generierte Nacktbilder von Personen bezeichnet, die ohne Einwilligung der abgebildeten Personen erzeugt wurden – in den meisten Fällen aus zuvor nicht-sexualisierenden Alltagsfotos. «Nicht-einvernehmlich» bedeutet hierbei, dass die abgebildete Person keine Zustimmung für die Verwendung ihres Bildmaterials zur Manipulation gegeben hat. Dies ist ein entscheidender Punkt: Es gibt auch KI-generierte intime Darstellungen oder Pornographie, die unter Zustimmung der Beteiligten und ohne eine missbräuchliche, gewaltvolle Überschreitung von Persönlichkeitsrechten erstellt wurden.
Nicht-einvernehmliche «Deepnudes» entstehen vor allem auf zwei Wegen:
- Durch sogenannte «Nudify»-Apps und -Websites lassen sich mithilfe von KI realistisch wirkende sexualisierende Aufnahmen einer Person generieren, ohne, dass sie ihre Zustimmung dazu gegeben hat (wir verwenden den Begriff «Non-consensual Sexualisation Tools», kurz: NSTs, um die fehlende Zustimmung sichtbar zu machen).
- «Face Swaps», abgeleitet vom Face Swapping – einer Technik, bei der das Gesicht einer Person mithilfe von KI gegen das einer anderen ausgetauscht wird – montieren wiederum die Gesichter von Personen in reale Fotos und Videos, beispielsweise pornografisches Material. Bereits wenige Fotos, etwa öffentliche Bilder aus Social-Media-Plattformen, reichen dafür aus. Je mehr öffentlich verfügbare Bilder es gibt und als Trainingsmaterial für KI-Modelle genutzt werden können, desto glaubwürdiger erscheinen jedoch die Ergebnisse.
Dabei sind aufgrund der einfachen Bedienung und der weiten Verbreitung von «Nudify»-Apps keine technischen Vorkenntnisse für die Erstellung solcher Deepfakes nötig. Alle können somit Tatperson und Betroffene*r sein.
«Deepnudes» sind Teil eines grösseren Problems
Digitale sexualisierte Gewalt findet einerseits im öffentlichen digitalen Raum statt, zum Beispiel durch das Teilen von sexualisierenden Inhalten auf Social-Media-Plattformen, andererseits aber auch durch die Digitalisierung von sexualisierter Gewalt in privaten sozialen Beziehungen. Hierzu zählen auch geschlossene Chat- und Nachrichtengruppen in Messenger-Diensten. Entsprechend kann «digitale Gewalt» nicht völlig getrennt von «analoger Gewalt» betrachtet werden, sondern ist eine Erweiterung analoger Gewalt im digitalen Raum. Unter anderem umfasst sie folgende Formen:
- Sexualisierende Deepfakes, die nicht-einvernehmlich erstellt und/oder verbreitet werden
- Bildbasierte sexualisierte Gewalt (zum Beispiel das Versenden unerwünschter sexueller Bilder wie «Dickpics»), einschliesslich der nicht-einvernehmlichen Weitergabe intimer Aufnahmen («Image-based Sexual Abuse», kurz: IBSA),
- Sextortion (die Erpressung mithilfe intimer Inhalte),
- Sexualisierte Beleidigungen, Hassrede und Drohungen auf Social Media und über Messenger-Dienste,
- Cybergrooming (das gezielte Anbahnen sexueller Kontakte zu Minderjährigen im Internet),
- Stalking und Doxxing mit sexualisierter Komponente. Stalking benennt das beharrliche, unerwünschte Nachstellen und Bedrohen, das bis zu psychischer und körperlicher Gewalt reichen kann. Doxxing bezeichnet das Veröffentlichen von Kontaktdaten oder das Erstellen von Fake-Profilen, unter anderem in Verbindung mit Gewaltaufrufen.
Migrantische Frauen, LGBTQI+-Personen und Frauen des öffentlichen Lebens sind überproportional betroffen
Nicht-einvernehmliche sexualisierende Deepfakes werden in der Forschung als Form geschlechtsspezifischer Gewalt verstanden, die in patriarchale Macht- und Geschlechterverhältnisse eingebettet ist. Betroffen sind vor allem Frauen und Kinder. Eine intersektionale Perspektive zeigt zudem, dass marginalisierte Gruppen überproportional betroffen sind: Frauen mit Migrationshintergrund, Mädchen, Kinder und Jugendliche sowie queere und Trans-Personen erleben digitale sexualisierte Gewalt häufiger und in schwererer Form. Frauen, die in der Öffentlichkeit stehen (z.B. Schauspielerinnen, Sängerinnen, Politikerinnen, Aktivistinnen), sind oft stärker im Fokus von nicht-einvernehmlichen sexualisierenden Deepfakes, da ihr Bildmaterial in der Regel frei verfügbar im Internet zu finden ist. Mitunter kann hierbei das Zusammenspiel verschiedener Diskriminierungsformen die Gewaltausübung verstärken, beispielsweise Misogynie und Rassismus. Solche Deepfakes müssen daher auch als Problem der Demokratie erfasst werden, bei dem bestimmte Gruppen ins Visier geraten und eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung vonnöten ist.
Eine gemeinsame Recherche des Tech-Magazins WIRED und der Plattform Indicator hat erstmals systematisch ausgewertet, wie weit der Missbrauch von sexualisierenden Deepfakes an Schulen weltweit verbreitet ist: Seit 2023 wurden in mindestens 28 Ländern Fälle öffentlich bekannt, in denen überwiegend männliche Jugendliche an weiterführenden Schulen ihre Mitschülerinnen mit KI-generierten Nacktbildern attackierten. Auch Lehrkräfte sind zum Teil betroffen oder wurden zu Tätern, wie ein Fall in Hessen zeigt. Laut einer Schätzung von UNICEF haben im Jahr 2025 weltweit rund 1,2 Millionen Kinder sexualisierende Deepfakes von sich entdeckt. Wenn die dargestellten Personen minderjährig sind, gelten die Inhalte rechtlich als Child Sexual Abuse Material (CSAM, Darstellungen sexualisierten Missbrauchs von Kindern). Eine Recherche von Cécile Debarge im Rahmen des AlgorithmWatch Algorithmic Accountability Reporting Fellowship zeigt, wie schwer es für die Opfer und ihre Angehörigen ist, Antworten, Anerkennung und Gerechtigkeit zu erlangen.
Sexualisierende Deepfakes nehmen weltweit deutlich zu. Schätzungen zufolge ist die Zahl der im Internet verfügbaren Deepfakes von 500.000 im Jahr 2023 auf fast 8 Millionen im Jahr 2025 angestiegen, was einem jährlichen Anstieg von fast 900 % entspricht. Eine Untersuchung aus 2023 verzeichnete, dass 98 % der Deepfakes von sexualisierender Natur waren und zu 99 % Frauen zeigten. Wie sehr sich diese Dynamik durch integrierte generative KI weiter zuspitzt, zeigt auch eine Untersuchung zum KI-Chatbot Grok auf der Plattform X (ehemals Twitter): Im Zeitraum vom 5. bis 6. Januar 2026 waren rund 85 % der pro Stunde generierten Deepfakes – über 7.800 Bilder – von sexualisierender Natur. Hinter den Deepfakes steht eine wachsende Industrie, die gezielt versucht, sich jeder Verantwortung zu entziehen. Im August 2026 hat Meta auf seinen Plattformen Werbeanzeigen für ein KI-Tool zur Erstellung von Pornografie geschaltet, das die Nutzenden dazu ermutigte, Deepfake-Videos zu erstellen, die weiblichen US-Politikerinnen nachempfunden waren. In dem Werbevideo wird das Tool als «ohne Einschränkungen» beworben, «alle Figuren sind echte Menschen». Zudem wird das KI-Tool als «die KI, die Männer tatsächlich nutzen» beschrieben. Attraktiv bleibt das Geschäftsmodell, bis wirtschaftlicher Gegendruck entsteht – 2020 zwang der Kreditkarten-Rückzug Pornhub zu Praxisänderungen.


Screenshots aus dem von AlgorithmWatch entwickelten «NST Detection Tool» zur Auffindung möglicher Nudify-Apps in App-Stores. Die Bilder zeigen nicht zwangsläufig Apps, die sexualisierende Deepfakes erstellen können. Hierzu bedarf es weiterer Tests, um festzustellen, welche Features die Apps bereitstellen.
Was sind die Folgen für Betroffene und die Gesellschaft?
Die Folgen sexualisierter Gewalt im digitalen Raum sind für die Betroffenen schwerwiegend. Sie leiden unter erheblichen psychischen und körperlichen Belastungen, die von Traumata wie Angststörungen, Scham, sozialer Isolation und suizidalen Gedanken bis hin zu gesundheitlichen Krisen reichen können. Oft wird die Gewalt für die Betroffenen dann spürbar, wenn die ungewollten Inhalte auf Social Media oder in Messengers verbreitet werden. Bei nicht-einvernehmlichen sexualisierenden Deepfakes kommt durch die breite Verfügbarkeit auch das Risiko einer Normalisierung sexualisierter Gewalt gegen Frauen hinzu. Eine länderübergreifende Studie von 2022 zeigt, dass die emotionalen, psychischen, beruflichen und sozialen Folgen (bspw. durch die Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz aufgrund des Verlustes von Kooperationen und Jobchancen) oft lange über den ursprünglichen Missbrauch hinaus fortwirken. Bei den Betroffenen kann das zu anhaltender Angst darüber führen, wer die Bilder gesehen hat oder noch sehen wird. Laut einer weiteren Studie sind Schuldzuweisungen an Betroffene und die Relativierung digitaler sexualisierter Gewalt besonders unter männlichen, heterosexuellen Befragten verbreitet: Frauen werden zum Sexting (dem Versenden und Empfangen eigener intimer Bilder und Videos) gedrängt, zugleich aber für die Folgen verantwortlich gemacht. Das zeigt auch die Recherche von Ana Ornelas im Rahmen des AlgorithmWatch Algorithmic Accountability Reporting Fellowship.
Auch die Annahme, körperliche Gewalt wiege schwerer als «Online»-Gewalt, ist weit verbreitet – mitunter auch bei Strafverfolgungsbehörden und Erstkontaktstellen –, was dazu beiträgt, dass solche Fälle weniger ernst genommen werden. Dabei mündet digitale geschlechtsbezogene Gewalt häufig in analoge Übergriffe wie Stalking oder sexuelle Belästigung.
Sexualisierte Gewalt im digitalen Raum wird zudem gezielt eingesetzt, um Frauen (und migrantische und LGBTQI+-Personen) einzuschüchtern und aus öffentlichen und politischen Debatten zu drängen. Es entsteht ein «Silencing Effect»: die Einschränkung öffentlicher Meinungsäusserung, der Rückzug aus sozialen Medien oder die Aufgabe politischer Ämter. Vor allem Frauen, die im öffentlichen oder politischen Leben aktiv sind, schränken infolge erlebter digitaler sexualisierter Gewalt ihre Teilhabe ein oder ziehen sich gänzlich zurück. Dies belegen mehrere Erfahrungsberichte in der Schweiz. Dies schwächt nicht nur die Meinungsvielfalt im demokratischen Diskurs, sondern gefährdet auch die politische Repräsentation von Frauen.
Diese Art der Verdrängung betrifft jedoch nicht nur den politischen Raum. Laut einer Recherche entscheidet gerade bei Vorfällen, die Kinder und Jugendliche betreffen, die erste institutionelle Reaktion darüber, ob sie sich künftig Erwachsenen anvertrauen. Solche Erfahrungen im frühen Leben beeinflussen das spätere Vertrauen in öffentliche Institutionen, in den Rechtsstaat und in die eigene Selbstwirksamkeit.
All diese Schädigungen werden durch geschlechtsspezifische Doppelstandards verschärft, da Frauen, migrantische und und LGBTQI+-Personen in sexualisierten Inhalten stärker stigmatisiert werden als Männer – was auch prägt, wer überhaupt als «betroffen» gilt. Sexarbeiterinnen werden dabei oft übersehen, obwohl ihr Arbeitsmaterial ohne Einwilligung – häufig durch Abschöpfung von Porno-Plattformen – für nicht-einvernehmliche Deepfakes genutzt wird und ihnen so Kontrolle, Einnahmequelle und Gegenwehr zugleich entzogen werden.
Kein Einzeltäterphänomen: Das strukturelle Ausmass der Motivationen und die männliche Dominanz in Online-Räumen
Die Forschung zum konkreten Tathergang bei nicht-einvernehmlichen sexualisierenden Deepfakes steht noch am Anfang, hat aber in den vergangenen Jahren sich wiederholende Muster ausgemacht – sowohl in Bezug auf die Motivation der Täter als auch auf die gesellschaftliche Wahrnehmung solcher Inhalte. Viele Studien betonen zugleich, dass individuelle Motivation allein die Verbreitung nicht ausreichend erklärt. Auch die Forschung dazu, was zum Konsum solcher Deepfakes motiviert, ist bislang begrenzt. Nur eines zeigt sich immer wieder: Die Täter sind überwiegend Männer.
Die Motivation für sexualisierte Gewalt im digitalen Raum steht in einem grösseren geschlechtsbezogenen Zusammenhang: Das Netz ist nach wie vor von sexistischen und frauenfeindlichen Mustern geprägt, und gerade auf sozialen Plattformen schreitet eine misogyne Radikalisierung voran. Sichtbar wird dies etwa in der sogenannten «Manosphäre», einem losen Netzwerk von Online-Communities, in dem ein rigides Verständnis von Männlichkeit gepflegt wird. In dieser Echokammer wird die Vorstellung verbreitet, der Fortschritt bei der Gleichstellung der Geschlechter und bei den Frauenrechten gehe auf Kosten der Männer. Studien zu einschlägigen Online-Communities zeichnen ein ähnliches Bild: Untersuchungen in Foren auf GitHub, Reddit und vergleichbaren Plattformen (Newton & Stanfill, 2020; Winter & Salter, 2020; Kalpokas et al., 2024) beschreiben die Erstellung sexualisierender Deepfakes als eingebettet in eine Kultur «toxischer Männlichkeit», in der technische Expertise zur Inszenierung einer männlichen Vorherrschaft eingesetzt wird. Wiederkehrende Muster in diesen Communitys umfassen die Reduzierung der dargestellten Person auf schlichtes Bildmaterial, die Leugnung der nicht-einvernehmlichen sexualisierenden Dimension und eine ausgeprägte Gleichgültigkeit gegenüber den Schäden für Betroffene. Deepfake-Gewalt erscheint hierbei weniger als Einzelübergriff denn als kollektiv inszenierte hypermaskuline Anspruchshaltung gegenüber dem weiblichen Körper und repräsentiert eine «neue Form digitalen sexuellen Missbrauchs» (Jacobsen & Simpson, 2024).
Welchen Schutz bieten Gesetze gegen «Deepnudes» und welche Rolle spielen KI-Anbieter und Plattformen?
Plattformen, KI-Anbieter, Betroffene und Tatpersonen sind die zentralen Akteur*innen, wenn es um nicht-einvernehmliche sexualisierende Deepfakes geht.
Plattformen spielen eine Schlüsselrolle bei der Verbreitung solcher Inhalte, denn meistens ist es dann, wenn die Gewalt für die Betroffenen erst spürbar wird. In der EU setzt der Digital Services Act (DSA) seit 2022 einen Rahmen für die Aktivitäten von Online-Plattformen. Er verpflichtet Plattformen, sogenannte «systemische Risiken», die von ihnen ausgehen, proaktiv zu bewerten und zu mindern. Dazu zählt ausdrücklich auch geschlechtsspezifische Gewalt sowie Verletzungen der Menschenwürde und der Privatsphäre. In der Schweiz will der Bundesrat Regeln für Anbieter von Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen setzen. Im Oktober 2025 hat er einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Der Gesetzvorschlag enthält jedoch keine spezifische Bestimmung zu sexualisierenden Deepfakes oder geschlechtsspezifischer Gewalt.
Anbieter von KI-Systemen stehen vor allem bei der technischen Erstellung im Fokus. In der EU enthält die KI-Verordnung (AI Act) in Artikel 5 einen Katalog an Praktiken, für die der Einsatz von KI-Systemen in der EU verboten ist. In einem Überarbeitungsprozess der Verordnung von 2026 wurde eine Erweiterung um ein explizites Verbot von KI-Tools beschlossen, die ohne Schutzvorkehrungen eine Erstellung von nicht-einvernehmlichen intimen Inhalten ermöglichen. In der Schweiz befindet sich der Regulierungsprozess zu KI noch in den Anfängen. Ein Gesetzvorschlag zur Regulierung von KI wird für Ende 2026 erwartet. Im Sommer 2026 hat der Nationalrat die Motion von Nationalrat Raphaël Mahaim «Grok und sexualisierte Deepfakes. Jetzt handeln!» angenommen. Damit möchte er den Bundesrat beauftragen, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der KI-Anbieter dazu verpflichtet, vor der Markteinführung von KI-Anwendungen Risiko- und Schadensabschätzungen hinsichtlich der Erstellung von sexualisierten Deepfakes vorzunehmen und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Anbieter sollen überprüft und gegebenenfalls sanktioniert werden können. Als Nächstes befasst sich die zuständige Kommission des Ständerats mit der Motion.
Auf Opferschutz-Ebene kennt die Schweiz wiederum keine spezifischen Regulierungen zu Deepfakes. Es gibt aber gesetzliche Bestimmungen, die gegen nicht-einvernehmliche sexualisierende Deepfakes herangezogen werden können. Das Strafrecht ahndet unter anderem den Identitätsmissbrauch (Art. 179 StGB) und das unbefugte Weiterleiten von nicht öffentlichen sexuellen Inhalten (Art. 197a StGB). Jedoch wird ersterer unter Umständen nicht der sexualisierenden Dimension gerecht, die mit solchen Deepfakes einhergeht und die für Betroffene besonders einschneidend ist. Bei Letzterem wiederum ist umstritten, ob dieser auch Deepfakes erfasst oder nur auf reale Inhalte beschränkt ist. Wenn ein sexualisierender Deepfake ein Kind darstellt, kann es ein Fall verbotener Pornografie (Art. 197 StGB) sein. Im Zivilrecht kann auch die Verletzung von Persönlichkeitsrechten (Art. 28 ZGB) eingeklagt werden, insbesondere das Recht am eigenen Bild und an der eigenen Stimme, das Recht auf Achtung der Intim- und Privatsphäre und das Recht auf Ehre. Der Bundesrat sieht in seiner Antwort zur Motion 23.3563 keinen Regulierungsbedarf in Bezug auf Deepfakes. Jurist*innen stellen jedoch die Frage, ob die bestehenden Normen ausreichen oder ob eine spezifische Regulierung für nicht-einvernehmliche sexualisierende Deepfakes erforderlich wäre.
Wie ein ganzheitlicher Ansatz, der Gewalt vorbeugt, konstruktive Online-Debattenräume sicherstellt und es den Betroffenen ermöglicht, ihre Rechte durchzusetzen, aussehen kann, zeigen wir in unserer Position auf.
Bei der Durchsetzung bestehender Gesetze ist zudem zentral, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte die Betroffenen ernst nehmen, ihnen glauben und über das nötige Spezialwissen für KI-gestützte Gewalttaten verfügen. Die Lücke zwischen formaler Rechtslage und tatsächlicher Strafverfolgung ist gross und reicht von Victim-Blaming (die Zuschreibung von Verantwortung an Betroffene einer Straftat statt an die Tatpersonen, auch Täter-Opfer-Umkehr genannt), Normalisierung und fehlenden Meldewegen bis hin zum Erschweren oder Abraten von Anzeigen durch die Behörden selbst – oft unter dem Vorwand, die Täter seien nicht identifizierbar. Auf den erlebten Übergriff folgt für die Betroffenen insofern eine institutionelle Reaktion, die das Unrecht relativiert anstatt es anzuerkennen, wodurch Betroffene erneut zu Opfern werden. Neben den politischen Massnahmen ist die gezielte Weiterbildung in Strafverfolgungsbehörden also ebenso bedeutsam.
Gewaltformen wie nicht-einvernehmliche sexualisierende Deepfakes sind weit mehr als ein technisches Missbrauchsphänomen: Sie verlängern patriarchale Machtverhältnisse in den digitalen Raum, treffen marginalisierte Gruppen oft am härtesten und verdrängen Frauen aus öffentlichen und politischen Debatten. Sie einzudämmen verlangt nicht nur das Zusammenspiel bestehender und neuer Gesetze, sondern auch deren konsequente Durchsetzung – und ein gesellschaftliches Umdenken, das digitale Gewalt nicht länger relativiert.
Hilfe für Betroffene von Gewalt & Meldeformulare
- Du bist von sexualisierter oder geschlechtsbezogener Gewalt betroffen? Die Opferhilfe Schweiz bietet dir vertrauliche und kostenlose Beratung, die auf Wunsch auch anonym möglich ist und hilft dir dabei, eine passende Beratungsstelle in deiner Nähe zu finden.
- Du erlebst Hassrede? Stop Hate Speech bietet Ratschläge, um die richtige Unterstützung und die notwendigen Ressourcen zu finden.
- Digitale Lösungen gegen Gewalt: Tech against Violence bietet Unterstützung für Betroffene, Organisationen und Fachpersonen.
- Was tun, wenn ein Junge in die «Manosphäre» rutscht? Die Plattform Vorsicht Manosphere! bietet Wissen und Orientierung für Eltern, familiäre Bezugspersonen und Fachkräfte.
- Du bist auf pädokriminelle Inhalte gestossen? Du kannst sie anonym bei clickandstop.ch melden.
- Du hast Apps, Websites oder Konten gesehen, die «Non-consensual Sexualisation Tools» (NSTs) enthalten, etwa zur Erstellung von sexualisierenden Deepfakes? Berichte uns davon. AlgorithmWatch, unsere Schwesterorganisation in Berlin, meldet diese den Plattformbetreibern, damit sie – auf Grundlage der EU-Gesetze – entfernt werden: Meldeformular inkl. Fragen und Antworten zu «Non-consensual Sexualisation Tools» (NSTs)
- Du hast Hinweise darauf, dass du oder eine andere Person mittels Algorithmen oder KI ungerecht behandelt oder diskriminiert wurde? Dann berichte uns davon. AlgorithmWatch CH führt Recherchen durch, um zu zeigen, wo und wie algorithmische Diskriminierung auftreten kann: Meldeformular inkl. Fragen und Antworten zu algorithmischer Diskriminierung




