
Leitfaden
KI-Regulierung: Was tut die Schweiz?
In der Schweiz wird immer mehr über Regulierungen rund um KI gesprochen. In diesem Leitfaden beleuchten wir die aktuellen politischen Entwicklungen.

Algorithmen und Künstliche Intelligenz (KI) werden immer mehr eingesetzt. International wird der Regulierungsbedarf in Bezug auf KI anerkannt. In der Schweiz befindet sich der Regulierungsprozess noch in den Anfängen.
Warum braucht die Schweiz Regulierungen rund um KI?
Die Entwicklung und der Einsatz von algorithmischen und KI-basierten Systemen wirken sich schon heute und tatsächlich auf Mensch und Gesellschaft aus – und damit auf Bedingungen der Demokratie: auf Grundrechte, Gleichbehandlung und Minderheitenschutz genauso wie auf die Bildung, die öffentliche Debatte und Meinungsbildung oder gesellschaftliche Machtverteilungen. Wenn wir dafür sorgen wollen, dass Algorithmen und KI uns allen zugutekommen, haben wir die Verantwortung, uns der gesellschaftlichen Herausforderungen, mit denen sie einhergehen, ernsthaft anzunehmen.
Auf EU und internationaler Ebene wurden entsprechende Regulierungen eingeführt. Die KI-Verordnung der EU (AI Act) tut dies, indem sie die Produktsicherheit von KI-Systemen bewertet, um dadurch Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte zu schützen. Der Digital Services Act der EU befasst sich mit den Risiken von auf Algorithmen basierenden Plattformen für einzelne Nutzende und die Gesellschaft als Ganzes. Die KI-Konvention des Europarates legt Grundsätze fest, um Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Umgang mit KI zu gewährleisten.
Und in der Schweiz? Die meisten Regulierungen finden sektoriell statt, ohne dass eine Gesamtvision vorliegt, wie wir als Gesellschaft gedenken, mit dieser Technologie umzugehen, welche Ziele wir uns setzen und wie wir die Rahmenbedingungen gestalten wollen. Entsprechend ist auch eine kohärente, umfassende und weitsichtige strategische Vorgehensweise nicht erkennbar. Im Umgang mit Algorithmen und KI befinden wir uns nicht in einer rechtsfreien Zone: Die bestehenden Normen und Gesetze, wie etwa der Datenschutz, der Diskriminierungsschutz, der Persönlichkeitsschutz, das Verwaltungsrecht oder das Strafrecht, gelten auch im digitalen Bereich, online oder bei automatisierten Entscheiden. Einerseits geht es also darum, dass bestehende Gesetze so ausgelegt und angewendet werden, dass sie auch dann verlässlich schützen. Andererseits stellen uns Algorithmen und KI vor neue Herausforderungen, die mit den bestehenden Gesetzen schlecht abgedeckt sind. Hier geht es darum, die gesetzlichen Leitplanken weiterzuentwickeln.
Der Bundesrat hat die Notwendigkeit erkannt, KI zu regulieren, unter anderem um die Grundrechte zu schützen, und bereitet entsprechende Gesetzesentwürfe vor. Die Auswirkungen von Algorithmen auf die Demokratie sollen durch den Gesetzesvorschlag zur Regulierung von Social Media und Suchmaschinen (Plattformregulierung) angegangen werden, der nach langer Verzögerung im Oktober 2025 veröffentlicht wurde. Bestimmte Aspekte, wie die Nachhaltigkeit von KI oder die Konzentration von Markt- und Meinungsmacht bei den grossen KI-Unternehmen, bleiben bei den Regulierungen bisher jedoch unberücksichtigt.
Was sind die aktuellen politischen Entwicklungen?
2025
- Der Bundesrat hat am 29. Oktober nach langer Verzögerung einen Gesetzesentwurf zur Regulierung von Online-Plattformen wie Instagram, X oder Google in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung läuft bis am 16. Februar 2026.
- Im September hat sich der Nationalrat mit der Frage des Urheberrechts bei der Nutzung von KI-Systemen befasst und die Motion 24.4596 Gössi mit den Änderungsvorschlägen der zuständigen Kommission angenommen. Dei Motion beauftragt den Bundesrat, die nötigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass journalistische Inhalte und sonstige vom Urheberrecht erfasste Werke und Leistungen bei der Nutzung durch KI-Anbieter umfassend Schutz erfahren. Der Ständerat hatte die Motion bereits angenommen.
- Am 16. April entschied der Bundesrat, den seit über einem Jahr angekündigten Gesetzesentwurf zur Regulierung von Social Media und Suchmaschinen weiter hinauszuzögern. In einem von AlgorithmWatch CH initiierten offenen Brief forderte eine breite Allianz aus Politik (mit Mitgliedern aller Bundeshausfraktionen), Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft den Bundesrat auf, einen klaren Fahrplan für die Plattformregulierung vorzulegen.
- Am 27. März unterzeichnete die Schweiz die KI-Konvention des Europarates und bereitet nun bis Ende 2026 die für ihre Ratifizierung notwendigen Gesetzesvorschläge vor, insbesondere in den Bereichen Transparenz, Diskriminierungsschutz und Aufsicht (siehe Grundsatzentscheid vom 12. Februar).
- Am 21. März veröffentlichte der Bund seine Teilstrategie für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung. Bis Ende 2025 will der Bund einen Umsetzungsplan erarbeiten.
- Am 12. Februar traf der Bundesrat, basierend auf einer Auslegeordnung, einen Grundsatzentscheid darüber, wie er KI regulieren will. Er setzte sich drei Ziele bei der Regulierung von KI: Die Stärkung der Schweiz als Innovationsstandort, den Schutz der Grundrechte und die Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in KI.
- Ratifizierung der KI-Konvention des Europarats: Zu diesem Zweck beauftragte er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD, bis Ende 2026 die für die Ratifizierung des Übereinkommens erforderlichen Gesetzesentwürfe auszuarbeiten. Die Regulierung soll in erster Linie den öffentlichen Sektor betreffen. Es sollen jedoch auch Massnahmen im privaten Sektor eingeführt werden, wenn Grundrechte betroffen sein könnten. Die Gesetzesvorschläge sollen sich auf den Schutz der Grundrechte konzentrieren und insbesondere die zentralen Fragen im Zusammenhang mit Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Risiko- und Folgenabschätzung sowie Aufsicht behandeln.
- Nicht verbindlicher Massnahmenplan: Dieser soll Leitlinien, Selbstregulierungserklärungen und sektorale Lösungen für den Privatsektor umfassen. Dieser soll vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK bis Ende 2026 vorbereitet werden.
- Parallel zu den zwei oben erwähnten Aufträgen sollen, wo möglich, die sektoriellen Regulierungen weitergeführt werden.
2024
- Im September übergab AlgorithmWatch CH im Namen einer breiten Koalition dem Bundesrat einen Appell zu Künstlicher Intelligenz. Rund 45 Organisationen riefen den Bundesrat dazu auf, den Schutz vor Diskriminierung zu einer Priorität der anstehenden Regulierungen rund um KI zu machen. Parlamentarier*innen aus sechs Parteien unterstützten das Anliegen. Im Parlament wurden entsprechende Vorstösse (Motion 24.3796 & Motion 24.3795) eingereicht.
- Im März hat die EU die KI-Verordnung, ein Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz in allen Sektoren, verabschiedet. Das Gesetz trat im August 2024 in Kraft.
2023
- Der Bundesrat beauftragte im November das UVEK, eine Auslegeordnung möglicher Regulierungsansätze von KI bis Ende 2024 zu erstellen. Dies hatte er zuvor schon in seiner Antwort auf das Postulat Dobler 23.3201 angekündigt. Auf der Grundlage dieser Analyse will der Bundesrat laut Medienmitteilung im Jahr 2025 «einen konkreten Auftrag für eine Regulierungsvorlage KI erteilen».
- Am 1. September trat das revidierte Datenschutzgesetz in Kraft. Dieses bietet wichtige Hebel beim Einsatz von Algorithmen und KI, insbesondere in Hinblick auf individuelle Transparenz. Das Gesetz weist jedoch auch eine Reihe von Schwachstellen auf, etwa die Tatsache, dass die besonderen Bestimmungen über automatisierte Entscheidungsfindung nur für vollautomatische Systeme gelten.
- Der Bundesrat hat Anfang April das Bundesamt für Kommunikation BAKOM beauftragt, bis März 2024 eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von Online-Plattformen auszuarbeiten.
2022
- Zwischen 2022 und 2024 nahm die Schweiz an den Verhandlungen der KI-Konvention des Europarats teil. AlgorithmWatch CH nahm als Beobachterorganisation an diesen teil. In unserem Leitfaden zur KI-Konvention stellen wir die Konvention und den Weg dahin vor.





