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Wenn unsere Gesichter uns identifizieren: Sicherheit zu welchem Preis?

In Europa wird Gesichtserkennung vermehrt eingesetzt, um Personen im öffentlichen zugänglichen Raum zu identifizieren. Der Einsatz solcher biometrischen Erkennungssysteme soll zu mehr Sicherheit beitragen, gefährdet jedoch Grundrechte und kann zu Diskriminierung und Massenüberwachung führen. Eine kurze Übersicht.

Surveillance camera, background sky
Unsplash

Der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen im öffentlich zugänglichen Raum betrifft uns alle. Sie sollen für mehr Sicherheit sorgen, gefährden aber die Grundrechte, können diskriminieren und sogar zur Massenüberwachung führen. Wenn biometrische Erkennungssysteme, wie etwa Gesichtserkennung, eingesetzt werden, um Personen im öffentlich zugänglichen Raum zu identifizieren, führt dies zu einer potenziell ständigen Überwachung und birgt erhebliche Risiken. Diese sind im Kern mit unseren Rechten, die in der Verfassung und in internationalen Menschenrechtsverträgen garantiert sind, nicht vereinbar. Grundrechte wie die Privatsphäre, Versammlungsfreiheit und die Meinungsäusserungsfreiheit können dadurch tangiert werden. Zudem identifizieren Gesichtserkennungssysteme dunkelhäutige und weibliche Gesichter tendenziell schlechter, was zu Diskriminierungen führen kann.

Mit dem Bündnis «Gesichtserkennung stoppen» setzen wir uns seit 2021 für ein Verbot von biometrischen Erkennungssystemen im öffentlichen Raum ein. In vielen Städten und Kantonen wird bereits über ein solches Verbot debattiert. Entsprechende Vorstösse wurden bereits in den Städten Zürich, Lausanne, St. Gallen, Luzern und Genf sowie in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Genf angenommen. Die Städte St. Gallen, Lausanne und Genf haben im Frühling 2025 ein Verbot von Gesichtserkennung in ihren Gemeindeordnungen verankert. In der Sendung HeuteMorgen von SRF wurde darüber diskutiert, welche Auswirkungen sich die Stadt St. Gallen davon verspricht und wo das Thema schweizweit steht. Auch unsere Arbeit wurde in dem Beitrag erwähnt:
➡️ Beitrag von SRF heute morgen: St. Gallen verbietet automatische Gesichtserkennung

Für die Bearbeitung von biometrischen Daten durch Behörden ist in der Schweiz eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Denn die Verarbeitung dieser Daten gilt als schwerwiegender Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches in der Verfassung garantiert ist. Dies wurde im Oktober 2024 vom Bundesgericht bestätigt. In seinem Urteil verweist das Bundesgericht unter anderem auf ein von AlgorithmWatch CH erarbeitetes Positionspapier zum Schutz vor algorithmischer Diskriminierung.

Ob die existierenden Rechtsgrundlagen für den Einsatz von nachträglicher Gesichtserkennung ausreichen, ist unter führenden Jurist*innen umstritten (vgl. Simmler 2023; Braun, Binder, Kunz & Obrecht 2022). Dennoch wird sie von einigen Kantonspolizeien zu Strafverfolgungszwecken eingesetzt, etwa in den Kantonen Aargau, Neuenburg, St. Gallen und Waadt.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) plant die Einführung eines Gesichtserkennungssystems ab 2026. Auch der Flughafen Genf möchte Gesichtserkennungskameras installieren und wartet auf die Genehmigung aus Bern. In einem Beitrag von RTS sprach Estelle Pannatier, Policy Managerin bei AlgorithmWatch CH, über diese Thematik:
➡️ Estelle Pannatier im Gespräch mit RTS

Auch andere Arten von biometrischen Systemen, wie biometrische Kategorisierung, KI-Videoüberwachung oder Emotionserkennung, werden in der Schweiz immer mehr eingeführt.

Im März 2023 hat sich AlgorithmWatch CH gegen biometrische Überwachung an den SBB-Bahnhöfen stark gemacht.

Und neulich erst wurde bekannt, dass auch in mehreren Coop Filialen KI-Kameras installiert wurden.

Estelle Pannatier, Policy Managerin bei AlgorithmWatch CH, hat sich in der Zeitung Le Temps dazu geäussert:
➡️ Estelle Pannatier im Gespräch mit Le Temps

Auch Watson berichtet über den Einsatz von KI-Kameras in den Coop Filialen:
➡️ Estelle Pannatier äussert sich zu Einsatz von KI-Kameras in den Coop Filialen