Gesetz zu Flugpassier-Daten: Bedenkliche Datensammlung
Der Bund möchte sämtliche Flugpassagierdaten nutzbar machen zur Verbrechensbekämpfung. Allerdings dürfen Grundrechte nicht einfach zugunsten einer vermeintlichen Sicherheit über Bord geworfen werden, findet AlgorithmWatch Schweiz.
Im April hat der Bundesrat beschlossen, ein neues Gesetz zu Flugpassier-Daten in die Vernehmlassung zu schicken. Mit diesem Gesetz soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, damit künftig standardmässig Vor- und Nachname, Adresse und Telefonnummer sowie Kreditkarten- oder PayPal-Daten aller Flugpassagier*innen erfasst werden können. Dies soll der Terrorbekämpfung dienen. Wir halten diesen Gesetzesentwurf aber grundsätzlich für problematisch. Ohne konkreten Verdachtsfall die Personendaten sämtlicher Passagier*innen zu erfassen, ist absolut unverhältnismässig und greift massiv in die Grundrechte der Individuen ein. Zudem ist höchst fraglich, ob die Erhebung sämtlicher Flugpassagierdaten tatsächlich zur Erhöhung der Sicherheit führt.
Grundsätzliches ist im Gesetz nicht geregelt – so ist unklar, mithilfe welcher Informationssysteme die Datenmengen verarbeitet werden. Das Gesetz sieht ausserdem vor, Risikoprofile und Beobachtungslisten zu erstellen. Wir fordern, dass solche Risikoprofile und Beobachtungslisten grundsätzlich unterlassen werden und der ganze Artikel ersatzlos gestrichen wird, da nicht geregelt ist, wie diese Analysen zustande kommen. Die Gefahr von Diskriminierung bestimmter Personengruppen ist somit gross.